Hier finden Sie eine Übersicht der landesspezifischen Abschaltvorgaben für Windenergieanlagen sowie Links zu Behörden, Erlassen und Leitfäden.
Jahreszeit, Nachtzeit und Wetter bestimmen, wann eine Windenergieanlage zum Fledermausschutz ihren Betrieb unterbrechen muss. Die Vorgaben unterscheiden sich je nach Bundesland – teilweise auch nach Artvorkommen und Anlagengröße.
Häufig betreffen die Regeln Nächte mit wenig Wind und Temperaturen um oder über 10 °C. Manche Abschaltfenster beginnen bereits vor Sonnenuntergang oder reichen über den Sonnenaufgang hinaus. Der Zeitraum allein bedeutet daher keine durchgehende Abschaltung: Erst das Zusammenspiel der jeweils vorgegebenen Bedingungen ist entscheidend.
| Parameter | Bedeutung |
|---|---|
| Jahreszeit | Legt fest, in welchen Monaten die Abschaltbedingungen zu beachten sind. |
| Nachtzeit | Begrenzt das tägliche Zeitfenster, häufig bezogen auf Sonnenuntergang und Sonnenaufgang. |
| Windgeschwindigkeit | Bei Wind unterhalb bzw. bis zur festgelegten Schwelle kann eine Schutzabschaltung erforderlich sein. |
| Temperatur | Meist gilt eine Schwelle von ≥ 10 °C oder > 10 °C in Gondelhöhe. Die genaue Schreibweise ist relevant. |
| Niederschlag | Kann zusätzliche Betriebsfreigaben ermöglichen. Voraussetzung sind die geltenden Regeln und geeignete, verlässliche Sensoren. |
Die Zeiträume sind saisonale Rahmen. Die zugehörigen Nachtzeiten und Regenbedingungen stehen in der zweiten Tabelle. Spannen bei der Windgeschwindigkeit stehen für mehrere differenzierte Schwellen, nicht für einen frei wählbaren Grenzwert.
| Bundesland | Saisonaler Rahmen | Windgeschwindigkeit | Temperatur |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 01.04.–31.10. | < 6 m/s | ≥ 10 °C |
| Bayern | 01.04.–15.11. | < 6 m/s | ≥ 10 °C |
| Berlin | Nicht aufgeführt | Nicht aufgeführt | Nicht aufgeführt |
| Brandenburg | 01.04.–31.10. oder 11.04.–31.05. und 01.07.–15.10. | ≤ 6 m/s | ≥ 10 °C |
| Bremen | 15.03.–15.11. | ≤ 7,5 m/s | ≥ 10 °C |
| Hamburg | 01.04.–31.10. | Differenzierte Schwellen: < 4 bis < 7 m/s bzw. < 4 bis < 7,5 m/s | ≥ 10 °C |
| Hessen | Maximal 01.04.–31.10. | < 6 m/s | ≥ 10 °C |
| Mecklenburg-Vorpommern | 01.05.–30.09. oder 01.07.–30.09. | < 6,5 m/s | Keine Angabe |
| Niedersachsen | 01.04.–31.10.; artspezifische Alternativen möglich | < 6 m/s; ggf. höher | > 10 °C |
| Nordrhein-Westfalen | 01.04.–31.10.; artspezifische Alternativen möglich | < 6 m/s | > 10 °C |
| Rheinland-Pfalz | 01.04.–30.11. | Differenzierte Schwellen: < 2,9 bis < 7,7 m/s | ≥ 10 °C |
| Saarland | 01.04.–31.10. | < 6 m/s bzw. < 7 m/s | > 10 °C |
| Sachsen | 15.03.–15.11. | Differenzierte Schwellen: < 5 bis < 7 m/s | ≥ 10 °C |
| Sachsen-Anhalt | 01.04.–31.10. | < 6,5 m/s; ggf. höher | ≥ 10 °C |
| Schleswig-Holstein | 10.07.–30.09. oder 10.05.–30.09. | < 6 m/s bzw. unter Sonderbedingungen < 8 m/s | > 10 °C |
| Thüringen | 15.03.–31.10. | ≤ 6 m/s; ggf. höher | ≥ 10 °C; ggf. niedriger |
< = kleiner als · ≤ = kleiner oder gleich · > = größer als · ≥ = größer oder gleich. „Keine Angabe“ bedeutet: in der KNE-Tabellenzeile nicht angegeben.
SU = Sonnenuntergang, SA = Sonnenaufgang. Niederschlagswerte sind als Bedingungen im Zusammenhang mit den übrigen Vorgaben zu lesen. Fehlende Angaben erlauben keine automatische Freigabe bei Regen.
| Bundesland | Tägliches Zeitfenster | Niederschlag |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | April–August: 1 h vor SU bis SA; September–Oktober: 3 h vor SU bis SA. | Keine Angabe. |
| Bayern | April–September und 01.–15. November: SU bis SA; Oktober: 1 h vor SU bis SA. | < 0,2 mm/h, sofern messbar und in der Steuerung berücksichtigbar. |
| Berlin | Nicht aufgeführt. | Nicht aufgeführt. |
| Brandenburg | Jeweils 1 h vor SU bis 1 h vor SA. | ≤ 0,2 mm/h. |
| Bremen | 1 h vor SU bis 1 h nach SA. | ≤ 5 mm/h; verlässliche regelmäßige Messung in höchstens 10-Minuten-Intervallen erforderlich. |
| Hamburg | 1,5 Nachtzehntel vor SU bis SA. | < 5 mm/h bzw. < 0,083 mm/min. |
| Hessen | 0,5 h vor SU bis SA. | ≤ 0,2 mm/h. |
| Mecklenburg-Vorpommern | Jeweils 1 h vor SU bis SA. | < 0,2 mm/h. |
| Niedersachsen | In Nächten; in der Tabelle keine genauere Uhrzeit. | Kein Regen. |
| Nordrhein-Westfalen | In Nächten; in der Tabelle keine genauere Uhrzeit. | Keine Angabe. |
| Rheinland-Pfalz | 1 h vor SU bis SA. | < 5 mm/h; zugelassene Sensoren beachten. |
| Saarland | SU bis SA. | Leitfaden: keine Angabe; schriftliche Mitteilung 2026 nennt 5 mm/h. |
| Sachsen | 15. März–August: 1 h vor SU bis SA; September–15. November: 3 h vor SU bis SA. | < 2 mm/h. |
| Sachsen-Anhalt | 1 h vor SU bis SA. | KNE-Tabelle: < 5 mm/5 min bzw. nach 6 h < 0,5 mm/h; Erläuterung unten beachten. |
| Schleswig-Holstein | Jeweils 1 h vor SU bis 1 h nach SA. | < 0,5 mm/h, optional bei beantragtem Sensor und nachweislich verlässlicher Messung. |
| Thüringen | 1 h vor SU bis 1 h nach SA. | Keine Angabe. |
Die folgenden Erläuterungen gehören zur Übersicht. Sie fassen die Fußnoten der KNE zusammen; die Detailregelungen stehen in den jeweiligen Landesquellen.
Der Beginn des täglichen Abschaltfensters verschiebt sich ab September um zwei Stunden nach vorn.
Von KNE herangezogene Grundlage: LUBW 2014, S. 15 f..
Die Tageszeitregel ist für Oktober gesondert festgelegt.
Von KNE herangezogene Grundlage: LfU BY 2017, S. 12 ff..
Die KNE-Tabelle enthält keine Zeile für Berlin. Daraus folgt keine Aussage über das Bestehen oder Nichtbestehen von Auflagen.
Von KNE herangezogene Grundlage: Keine Zeile in der KNE-Tabelle.
Der durchgehende längere Zeitraum betrifft Funktionsräume besonderer Bedeutung: weniger als 250 m Abstand zu Gehölzen/Waldrändern, weniger als 500 m zu Gewässern/Feuchtgebieten sowie alle Wald- und Forststandorte. Die beiden Zeitvarianten dürfen nicht zu einer allgemeinen Regel zusammengezogen werden.
Von KNE herangezogene Grundlage: MLUK BB 2023, S. 4.
Die KNE-Angaben beruhen auf einer schriftlichen Behördenmitteilung von 2026.
Von KNE herangezogene Grundlage: SenUKW 2026, schriftlich.
Die beiden Windvarianten betreffen Rotordurchmesser unter 120 m bzw. 120–200 m. Innerhalb dieser Gruppen gelten nach Monat und Nachtzehntel differenzierte Werte. Ein Nachtzehntel ist ein Zehntel der jeweiligen Nachtlänge, keine feste Stundenzahl. Grundlage ist eine schriftliche Behördenmitteilung von 2026.
Von KNE herangezogene Grundlage: BUKEA 2026, schriftlich.
In WEA-Vorranggebieten ist der Zeitraum artspezifisch zu wählen. Die Quelle nennt verkürzte Zeiträume und Arten ohne Betriebszeitenregelung bei einem rotorfreien Bereich von 50 m über Baumkronen eines mittelalten Waldes (80 Jahre) bzw. Gehölzen. Die Voraussetzungen sind im Einzelfall zu prüfen.
Von KNE herangezogene Grundlage: HMUKLV/HMWEVW 2020, S. 45 f..
Der Beginn am 1. Mai betrifft das Umfeld bedeutender Lebensräume; sonst nennt die Tabelle den 1. Juli. Eine Temperaturschwelle wird in dieser Tabellenzeile nicht angegeben.
Von KNE herangezogene Grundlage: LUNG MV 2016, S. 18 ff..
Für Abendseglerarten und Rauhautfledermaus können naturräumlich bedingt höhere Windschwellen erforderlich sein. Detaillierte Voruntersuchungen können artspezifische Zeiträume begründen: 01.–30. April, 01. Mai–31. Juli und 15. Juli–31. Oktober.
Von KNE herangezogene Grundlage: MUEK NI 2016, S. 224.
Detaillierte Voruntersuchungen können artspezifische Zeiträume begründen: 01.–30. April, 01. Mai–31. Juli und 15. Juli–31. Oktober.
Von KNE herangezogene Grundlage: MUNV/LANUV NW 2024, S. 45.
Die Schwellen unterscheiden sich nach Monat, Nachtzehntel und Rotordurchmesser (60–200 m). Die KNE beschreibt sie für den Naturraum Südwestdeutsche Mittelgebirge und eine Schlagopferschwelle von weniger als 2 Individuen je WEA und Jahr. Genannte Sensoren: Thies Laser-Niederschlags-Monitor und Lambrecht rain[e].
Von KNE herangezogene Grundlage: LfU RP 2026, S. 39 f..
Die Schwelle < 7 m/s betrifft mögliche Vorkommen der Abendseglerarten oder Rauhautfledermaus. < 6 m/s gilt, wenn diese Arten nicht vorkommen können. KNE berichtet zusätzlich einen konservativen Regenwert von 5 mm/h aus schriftlicher Behördenauskunft; dieser ist vom älteren Leitfaden zu unterscheiden.
Von KNE herangezogene Grundlage: MUV SL 2013, S. 23/103; LUA SL 2026, schriftlich.
Die Windschwelle richtet sich nach Monat und Nabenhöhe (unter oder über 100 m). Die Spanne ist keine frei wählbare Abschaltgrenze.
Von KNE herangezogene Grundlage: SMEKUL SN 2024, S. 21.
Für Abendseglerarten und Rauhautfledermaus können insbesondere zu Zugzeiten höhere Windschwellen erforderlich sein. Die KNE-Fußnote beschreibt Ausnahmen bei Starkniederschlag (> 5 mm in 5 min) und Dauerregen (> 0,5 mm/h innerhalb von 6 h). Die Tabellenkurzform und die Fußnote sind an den Gleichheitsgrenzen nicht eindeutig deckungsgleich. Vor einer technischen Umsetzung ist der Originalleitfaden bzw. der Bescheid heranzuziehen.
Von KNE herangezogene Grundlage: MULE ST 2018, S. 23 f..
Der Juli-Beginn betrifft Migration, der Mai-Beginn lokale Vorkommen. Die höhere Windschwelle betrifft Anlagen mit unterem Rotordurchgang < 30 m und Rotordurchmesser > 100 m beim Nachweis erhöhter Nutzung des Anlagenbereichs durch Fledermäuse.
Von KNE herangezogene Grundlage: MELUND/LLUR SH 2017, S. 16; MELUND 2020, S. 5 f..
Die genannten Werte betreffen Fälle, in denen erhöhte Aktivität lokaler Vorkommen durch Potenzialanalysen nicht ausgeschlossen werden kann. Voruntersuchungen können niedrigere Temperatur- und höhere Windschwellen ergeben.
Von KNE herangezogene Grundlage: TLUG 2015, S. 44.
Wenn Ihre Anlage bei nutzbarem Wind zum Fledermausschutz abgeschaltet ist, entgeht Ihnen Stromproduktion. Ob sich ein Teil dieser Zeit für zusätzlichen Betrieb nutzen lässt, kann eine standortbezogene Untersuchung zeigen.
KS erfasst die Fledermausaktivität an Ihrer Anlage und bewertet sie zusammen mit den Wind- und Betriebsdaten. Daraus können angepasste Abschaltregeln entstehen, die das vorgegebene Schutzniveau berücksichtigen. Zusätzliche Betriebsfenster hängen von den Ergebnissen und der behördlichen Freigabe ab. Auch bereits differenzierte Ländervorgaben bedeuten noch keinen individuell optimierten Betrieb.
Der wirtschaftliche Nutzen ergibt sich aus der zusätzlich erzeugbaren Strommenge und dem erzielbaren Stromerlös, unter Berücksichtigung der Kosten für Untersuchung und Umsetzung.
Welche Vorgaben gelten für Ihre Anlage – und wo könnte Optimierungspotenzial liegen?
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Die Beaufort-Skala von Windstille bis Orkan
| Beaufort | Bezeichnung | m/s | km/h | Knoten (kn) |
|---|---|---|---|---|
| 0 | Windstille | 0–0,2 | < 1 | < 1 |
| 1 | Leiser Zug | 0,3–1,5 | 1–5 | 1–3 |
| 2 | Leichte Brise | 1,6–3,3 | 6–11 | 4–6 |
| 3 | Schwacher Wind | 3,4–5,4 | 12–19 | 7–10 |
| 4 | Mäßiger Wind | 5,5–7,9 | 20–28 | 11–16 |
| 5 | Frischer Wind | 8,0–10,7 | 29–38 | 17–21 |
| 6 | Starker Wind | 10,8–13,8 | 39–49 | 22–27 |
| 7 | Steifer Wind | 13,9–17,1 | 50–61 | 28–33 |
| 8 | Stürmischer Wind | 17,2–20,7 | 62–74 | 34–40 |
| 9 | Sturm | 20,8–24,4 | 75–88 | 41–47 |
| 10 | Schwerer Sturm | 24,5–28,4 | 89–102 | 48–55 |
| 11 | Orkanartiger Sturm | 28,5–32,6 | 103–117 | 56–63 |
| 12 | Orkan | ab 32,7 | ab 118 | ab 64 |
Einordnung: Gerundete Bereiche der Beaufort-Skala. 1 m/s = 3,6 km/h.
Die Skala bezieht sich auf mittleren Wind in 10 m Höhe über freiem Gelände.
Für Fledermausabschaltungen gelten die im Projekt vorgegebenen Messhöhen und Schwellenwerte.
Werte: Deutscher Wetterdienst, Beaufort-Skala · Darstellung: KS Gondelmonitoring