Die fünf Parameter im Überblick: Jahreszeit, Nachtzeit, Windgeschwindigkeit, Temperatur und Niederschlag. Die Werte sind zusammen mit den Sonderbedingungen und den Vorgaben des jeweiligen Genehmigungsbescheids zu lesen.

Auf kleinen Bildschirmen die Tabelle seitlich verschieben. SU = Sonnenuntergang · SA = Sonnenaufgang.

Fledermausabschaltungen: die fünf Parameter nach Bundesland
BundeslandJahreszeitNachtzeitWindgeschwindigkeitTemperaturNiederschlag
Baden-Württemberg01.04.–31.10.April–August: 1 h vor SU bis SA; September–Oktober: 3 h vor SU bis SA.< 6 m/s≥ 10 °CKeine Angabe.
Bayern01.04.–15.11.April–September und 01.–15. November: SU bis SA; Oktober: 1 h vor SU bis SA.< 6 m/s≥ 10 °C< 0,2 mm/h, sofern messbar und in der Steuerung berücksichtigbar.
BerlinNicht aufgeführtNicht aufgeführt.Nicht aufgeführtNicht aufgeführtNicht aufgeführt.
Brandenburg01.04.–31.10. oder 11.04.–31.05. und 01.07.–15.10.Jeweils 1 h vor SU bis 1 h vor SA.≤ 6 m/s≥ 10 °C≤ 0,2 mm/h.
Bremen15.03.–15.11.1 h vor SU bis 1 h nach SA.≤ 7,5 m/s≥ 10 °C≤ 5 mm/h; verlässliche regelmäßige Messung in höchstens 10-Minuten-Intervallen erforderlich.
Hamburg01.04.–31.10.1,5 Nachtzehntel vor SU bis SA.Differenzierte Schwellen: < 4 bis < 7 m/s bzw. < 4 bis < 7,5 m/s≥ 10 °C< 5 mm/h bzw. < 0,083 mm/min.
HessenMaximal 01.04.–31.10.0,5 h vor SU bis SA.< 6 m/s≥ 10 °C≤ 0,2 mm/h.
Mecklenburg-Vorpommern01.05.–30.09. oder 01.07.–30.09.Jeweils 1 h vor SU bis SA.< 6,5 m/sKeine Angabe< 0,2 mm/h.
Niedersachsen01.04.–31.10.; artspezifische Alternativen möglichIn Nächten; in der Tabelle keine genauere Uhrzeit.< 6 m/s; ggf. höher> 10 °CKein Regen.
Nordrhein-Westfalen01.04.–31.10.; artspezifische Alternativen möglichIn Nächten; in der Tabelle keine genauere Uhrzeit.< 6 m/s> 10 °CKeine Angabe.
Rheinland-Pfalz01.04.–30.11.1 h vor SU bis SA.Differenzierte Schwellen: < 2,9 bis < 7,7 m/s≥ 10 °C< 5 mm/h; zugelassene Sensoren beachten.
Saarland01.04.–31.10.SU bis SA.< 6 m/s bzw. < 7 m/s> 10 °CLeitfaden: keine Angabe; schriftliche Mitteilung 2026 nennt 5 mm/h.
Sachsen15.03.–15.11.15. März–August: 1 h vor SU bis SA; September–15. November: 3 h vor SU bis SA.Differenzierte Schwellen: < 5 bis < 7 m/s≥ 10 °C< 2 mm/h.
Sachsen-Anhalt01.04.–31.10.1 h vor SU bis SA.< 6,5 m/s; ggf. höher≥ 10 °CKNE-Tabelle: < 5 mm/5 min bzw. nach 6 h < 0,5 mm/h; Erläuterung unten beachten.
Schleswig-Holstein10.07.–30.09. oder 10.05.–30.09.Jeweils 1 h vor SU bis 1 h nach SA.< 6 m/s bzw. unter Sonderbedingungen < 8 m/s> 10 °C< 0,5 mm/h, optional bei beantragtem Sensor und nachweislich verlässlicher Messung.
Thüringen15.03.–31.10.1 h vor SU bis 1 h nach SA.≤ 6 m/s; ggf. höher≥ 10 °C; ggf. niedrigerKeine Angabe.

< = kleiner als · ≤ = kleiner oder gleich · > = größer als · ≥ = größer oder gleich. „Keine Angabe“ bedeutet: in der herangezogenen KNE-Tabellenzeile nicht angegeben. Berlin ist in der KNE-Tabelle nicht aufgeführt; daraus folgt keine Aussage über bestehende Auflagen.

Niederschlagswerte gelten nur im Zusammenhang mit den übrigen Bedingungen und den jeweiligen Messanforderungen. Fehlende Angaben erlauben keine automatische Betriebsfreigabe bei Regen. Die Sonderbedingungen der Länder unter dieser Übersicht bleiben Bestandteil der Darstellung – insbesondere die Erläuterung zu Sachsen-Anhalt.

Quelle der Länderwerte: KNE, Anfrage 140, Stand 25.08.2026. Zusammengeführt aus den beiden Tabellen auf KS Gondelmonitoring; keine erneute fachliche Aktualisierung der Landesvorgaben.